Johannes Janßen | Meditatives Singen
Teilnahmebedingungen und AGBs für Seminare
Verbindlichkeit und Rücktritt
Mit der Anmeldung zu einem Seminar und der schriftlichen Bestätigung per E-Mail durch den Veranstalter entsteht ein verbindlicher Vertrag. Eine kostenfreie Stornierung seitens des Teilnehmers/der Teilnehmerin ist nur bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei späterem Rücktritt sind die Gebühren in voller Höhe fällig, wenn kein/e Ersatzteilnehmer/in gestellt wird. Die Stornobedingungen der Seminarhäuser und Hotels können hiervon abweichen; bitte jeweils dort erfragen. Der Veranstalter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten falls eine Erkrankung oder ein Unfall des Leiters oder höhere Gewalt die Durchführung des Seminars unmöglich machen. Ein Rücktritt des Veranstalters ist auch möglich, wenn äußere Umstände eine sinnvolle Durchführung des Seminars unmöglich machen oder sehr erschweren würden. Im Falle des Rücktritts durch den Veranstalter werden die Teilnehmer/innen unverzüglich informiert und ein evtl. bereits gezahlter TN-Beitrag wird erstattet. Weitere Kosten der Teilnehmer/innen wie beispielsweise Reisekosten oder Übernachtungskosten werden nicht erstattet. Der Abschluss einer Seminar-Rücktrittversicherung wird empfohlen.
Besondere Regelungen zum Infektionsschutz
Die zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Corona-Schutzmaßnahmen des jeweiligen Bundeslandes sind einzuhalten. Teilnehmer/innen sind gebeten, vor der Anreise einen Corona-Selbsttest durchzuführen.
Haftung
Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Sollten gesundheitliche Einschränkungen vorliegen, verpflichtet sich der Teilnehmer, bzw. die Teilnehmerin, einen ärztlichen Rat einzuholen, ob eine Teilnahme möglich und sinnvoll erscheint. Die Teilnahme findet auf eigenes Risiko und Haftung statt. Der Veranstalter wird von Haftungsansprüchen im Falle von Fahrlässigkeit oder höherer Gewalt befreit.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die AGB als lückenhaft erweisen.